Rechtsanwalt

Peter Hoffmann

„Die Fragestellung für einen Anwalt muss immer lauten: Was würde ich persönlich – mit meinen juristischen Kenntnissen – in dieser Situation an Stelle des Mandanten veranlassen. Nur dann hat die Empfehlung für das weitere Vorgehen der zu beurteilenden Angelegenheit die erforderliche Substanz.“

Fachanwalt für

Verwaltungsrecht

Fachanwalt für

Handels- & Gesellschaftsrecht

Zu den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten gehören u. a.:

Verwaltungsrecht​

Dieses Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Normen, die das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der öffentlichen Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. regeln. Hierzu gehören beispielsweise das Polizei- und Ordnungsrecht, das Ausländer- und Asylrecht, das Kommunalrecht, das Infektionsschutzrecht, das Versammlungsrecht, das Wehr- und Zivildienstrecht.​

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet u. a. das Recht der Kaufleute und Regelungen und Gebräuche im Handelsverkehr, weiter z. B. die Frage der Wahl der richtigen Gesellschaftsform für ein Unternehmen oder den Streit unter Gesellschaftern oder die Verantwortlichkeit von Geschäftsführern.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und umfasst beispielsweise das Kaufrecht, das Mietrecht, das Immobilienrecht, das Maklerrecht, das Recht der Schenkungen und das Erbrecht.

Vertragsrecht

Dies beinhaltet vor allem die Erstellung und Prüfung von Verträgen im Vorfeld der Aufnahme vertraglicher Beziehungen, damit jede Partei weiß, woran sie ist und das dient der Vermeidung von späteren Streitigkeiten der Vertragspartner.

Recht des öffentlichen Dienstes

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet u. a. das Beamtenrecht; Zugehörig ist das Dienstverhältnis und seine Ausgestaltung, weiter z. B. das Recht der Beförderung und als ein besonderes Gebiet das Disziplinar-recht bei einem Fehlverhalten des Beamten.

Gewerberecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst Regelungen, die der Gefahrenabwehr dienen, und beinhaltet Bestimmungen u. a. über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes.

Öffentliches Baurecht

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet sowohl das Bauplanungs- wie auch das Bauordnungsrecht, insbesondere die Frage, ob ein Bauvorhaben genehmigt werden kann oder muss.

Schulrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst Fragen des Schul- und Hochschulverhältnisses und insbesondere, ob bei Prüfungen die rechtlichen Vorgaben, meist festgelegt in Prüfungsordnungen, eingehalten worden sind.

Meine Arbeitsphilosophie

„Es ist ein Privileg, als Anwalt über die Übernahme eines neuen Mandats frei und ohne zwingendes wirtschaftliches Erfordernis entscheiden zu können und hierfür die zeitlichen Ressourcen vorzuhalten, die eine vernünftige Bearbeitung erfordert.“
„Rechtliche Probleme sind selten nur alleine juristisch zu betrachten – da kann auch im Einzelfall eine Vermittlung von persönlichen Kontakten aus dem Netzwerk des Anwalts an den Mandanten zu einer Problemlösung beitragen.“
„Agieren ist immer besser als reagieren, auch die juristische Beratung - im Vorfeld von wichtigen Entscheidungen des Mandanten – ist immer wichtiger und besser, als eine anwaltliche Tätigkeit im Rahmen einer späteren juristischen Auseinandersetzung.“
„Eine vorliegende Problemstellung nur juristisch zu beurteilen reicht nicht aus. Man muss bei der Durchsetzung der Interessen des Mandanten die Situation des Mandanten und auch der Gegenseite in tatsächlicher Hinsicht zu beurteilen wissen. Nur dann können die weiteren Schritte – möglichst auch außerhalb eines langwierigen und kostenaufwendigen gerichtlichen Verfahrens – zu einem optimalen Ergebnis für den Mandanten führen.“
„Lebens- und Berufserfahrung – nicht zu unterschätzende Bausteine bei der Bearbeitung von Mandaten.“
„Interessenvertretung heißt professioneller Einsatz für den Mandanten – und nicht Wahl einer Strategie zur Maximierung der Anwaltsvergütung.“
„Grundlage eines jeglichen Mandatsverhältnisses ist ein wechselseitiges Vertrauen – fehlt es auf einer Seite ist eine interessengerechte Zusammenarbeit nicht möglich.“
„Auch im laufenden Mandat muss man unter Umständen für einen Strategiewechsel offen sein – um angemessen auf im Verfahren eintretende sich verändernde Umstände reagieren zu können.“
„Eine beabsichtigte Vereinbarung oder Zusammenarbeit mit anderen – dazu gehört auch, vertragliche Regelungen zu treffen oder vom Vertragspartner zur Unterschrift vorgelegte Verträge prüfen zu lassen.“
„Die Fragestellung für einen Anwalt muss immer lauten:
Was würde ich persönlich – mit meinen juristischen Kenntnissen – in dieser Situation an Stelle des Mandanten veranlassen.
Nur dann hat die Empfehlung für das weitere Vorgehen der zu beurteilenden Angelegenheit die erforderliche Substanz.“

Meine Arbeitsphilosophie

„Eine vorliegende Problemstellung nur juristisch zu beurteilen reicht nicht aus. Man muss bei der Durchsetzung der Interessen des Mandanten die Situation des Mandanten und auch der Gegenseite in tatsächlicher Hinsicht zu beurteilen wissen. Nur dann können die weiteren Schritte – möglichst auch außerhalb eines langwierigen und kostenaufwendigen gerichtlichen Verfahrens – zu einem optimalen Ergebnis für den Mandanten führen.“
„Die Fragestellung für einen Anwalt muss immer lauten:
Was würde ich persönlich – mit meinen juristischen Kenntnissen – in dieser Situation an Stelle des Mandanten veranlassen.
Nur dann hat die Empfehlung für das weitere Vorgehen der zu beurteilenden Angelegenheit die erforderliche Substanz.“
„Es ist ein Privileg, als Anwalt über die Übernahme eines neuen Mandats frei und ohne zwingendes wirtschaftliches Erfordernis entscheiden zu können und hierfür die zeitlichen Ressourcen vorzuhalten, die eine vernünftige Bearbeitung erfordert.“
„Rechtliche Probleme sind selten nur alleine juristisch zu betrachten – da kann auch im Einzelfall eine Vermittlung von persönlichen Kontakten aus dem Netzwerk des Anwalts an den Mandanten zu einer Problemlösung beitragen.“
„Eine beabsichtigte Vereinbarung oder Zusammenarbeit mit anderen – dazu gehört auch, vertragliche Regelungen zu treffen oder vom Vertragspartner zur Unterschrift vorgelegte Verträge prüfen zu lassen.“
„Agieren ist immer besser als reagieren, auch die juristische Beratung - im Vorfeld von wichtigen Entscheidungen des Mandanten – ist immer wichtiger und besser, als eine anwaltliche Tätigkeit im Rahmen einer späteren juristischen Auseinandersetzung.“
„Auch im laufenden Mandat muss man unter Umständen für einen Strategiewechsel offen sein – um angemessen auf im Verfahren eintretende sich verändernde Umstände reagieren zu können.“
„Grundlage eines jeglichen Mandatsverhältnisses ist ein wechselseitiges Vertrauen – fehlt es auf einer Seite ist eine interessengerechte Zusammenarbeit nicht möglich.“
„Interessenvertretung heißt professioneller Einsatz für den Mandanten – und nicht Wahl einer Strategie zur Maximierung der Anwaltsvergütung.“
„Lebens- und Berufserfahrung – nicht zu unterschätzende Bausteine bei der Bearbeitung von Mandaten.“

Kommunikation

Neben Erörterungen in einem persönlichen Gespräch, sind jegliche erforderlichen Besprechungen natürlich auch per Video-Call oder telefonisch möglich.

Vergütung

Die Bearbeitung von Mandaten erfolgt bei mir grundsätzlich nur auf der Grundlage einer mit dem Mandanten abzuschließenden Vergütungsvereinbarung, in der Regel auf Basis einer zeitabhängigen Vergütung (Stundenhonorar).

Eventuelle Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen auf Basis der gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) werden dabei angerechnet.

Vergütung

Die Bearbeitung von Mandaten erfolgt bei mir grundsätzlich nur auf der Grundlage einer mit dem Mandanten abzuschließenden Vergütungsvereinbarung, in der Regel auf Basis einer zeitabhängigen Vergütung (Stundenhonorar).

Eventuelle Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen auf Basis der gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) werden dabei angerechnet.

Soziales Engagement gehört zum Leben

Soziales Engagement gehört für mich zum Leben – Ich bin u. a. in verschiedenen Vereinen und als Organisator der jährlichen Cabrio-Ausfahrt für behinderte Menschen des Wohnhauses der Lebenshilfe in Wiesbaden-Schierstein.

Zur Person​

1957

1977 – 1984

1986

1984 – 1987

1987

1987 – 2021

1997

2012

seit 2021

Geboren 1957
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz
Zusatzstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
Referendariat in Wiesbaden
Zulassung als Rechtsanwalt
Gründer und Partner der Rechtsanwälte Hoffmann / Peschkes & Partner GbR in Wiesbaden
Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
in zeitlich eingeschränktem Rahmen als Einzel-Anwalt tätig

Zur Person

Geboren 1957
1977-1984
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz
1986
Zusatzstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
1984-1987
Referendariat in Wiesbaden
1987
Zulassung als Rechtsanwalt
1987-2021
Gründer und Partner der Rechtsanwälte Hoffmann / Peschkes & Partner GbR in Wiesbaden
1997
Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht
2012
Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
seit 2021
In zeitlich eingeschränktem Rahmen als Einzel-Anwalt tätig